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Häufig gestellte Fragen im KFZ-Sachverständigenwesen
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall?
Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie die Unfallstelle umgehend ab und kontaktieren Sie im besten Fall die Polizei, damit diese den Unfallhergang offiziell aufnimmt, Beweise sichert und die Identität des Unfallgegners zweifelsfrei bestimmt. Dokumentieren Sie darüber hinaus selbst alle Schäden durch Fotos und notieren Sie sich die Daten der Beteiligten sowie möglicher Zeugen. Vermeiden Sie vor Ort jegliche Schuldeingeständnisse und kontaktieren Sie für die anschließende professionelle Schadensfeststellung zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen.
Wozu benötige ich überhaupt einen KFZ-Gutachter?
Ein Kfz-Gutachter ist nach einem unverschuldeten Unfall dein wichtigster Partner, um deine finanziellen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung objektiv und vollumfänglich durchzusetzen. Ohne ein unabhängiges Gutachten riskierst du, dass der Schaden von der Versicherung zu niedrig angesetzt wird.
Hier sind die drei Hauptgründe, warum du einen Gutachter brauchst:
Beweissicherung: Ein Gutachter dokumentiert den Schaden professionell und rechtssicher, was als unverzichtbare Grundlage für die Schadensregulierung dient.
Finanzielle Absicherung: Nur durch ein fachgerechtes Gutachten werden neben den Reparaturkosten auch wichtige Punkte wie die merkantile Wertminderung oder der Wiederbeschaffungswert korrekt ermittelt.
Neutralität: Als Geschädigter hast du das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, statt dich auf das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu verlassen, die primär ihre eigenen Kosten minimieren möchte.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für den Kfz-Sachverständigen als Teil des Schadensersatzes zu übernehmen. Sie müssen somit in der Regel nicht in Vorkasse gehen, da das Gutachten eine notwendige Maßnahme zur Feststellung Ihrer berechtigten Ansprüche darstellt.
Wieso sollte ich die BILATEC als KFZ-Gutachter wählen?
Rund-Um-Sorglos-Service ist die Antwort!
Nach einem Unfall haben Sie den Kopf voll genug – deshalb übernehme ich für Sie die komplette Abwicklung. Durch meine enge Kooperation mit spezialisierten Anwälten stelle ich sicher, dass Ihre Ansprüche nicht nur präzise dokumentiert, sondern auch mit juristischem Nachdruck schnellstmöglich gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden.
Für Sie bedeutet das: Sie haben mit der gesamten Korrespondenz und dem bürokratischen Aufwand nichts zu tun. Ich kümmere mich um die Kommunikation und die Koordination – Sie müssen sich um nichts kümmern, außer den Geldeingang auf Ihrem Konto zu prüfen. Mein Service ist für Sie als Geschädigter dabei absolut kostenfrei, denn Ihre Zufriedenheit und die Durchsetzung Ihres guten Rechts stehen für mich an oberster Stelle.
Darf ich meinen Gutachter frei wählen?
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall steht es dir als Geschädigter gesetzlich zu, einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Du bist nicht dazu verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Die Kosten für dieses unabhängige Gutachten gehören zum Schadenersatz und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Wo findet die Begutachtung statt?
Damit Sie nach einem Unfall keine zusätzlichen Wege auf sich nehmen müssen, biete ich Ihnen einen flexiblen Vor-Ort-Service an: Ich komme direkt zu Ihnen – sei es zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder direkt in die Werkstatt Ihres Vertrauens. Als Sachverständiger mit Sitz in Duisburg bin ich für Sie in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) im Einsatz, um Ihr Fahrzeug zeitnah und unkompliziert vor Ort zu begutachten.
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja, das ist möglich. Anstatt das Fahrzeug sofort in einer Werkstatt reparieren zu lassen, können Sie sich auf Basis meines Gutachtens auch die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen – das nennt man ‚fiktive Abrechnung‘. So bleiben Sie flexibel: Sie können das Fahrzeug beispielsweise in einer günstigeren Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen, es in einem beschädigten Zustand weiterfahren oder den Betrag anderweitig verwenden. Ich berate Sie gerne dazu, wie Sie Ihre Ansprüche hierbei optimal geltend machen
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein, das müssen Sie keinesfalls. Als Geschädigter haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren, da dieser primär die Interessen seines Auftraggebers – also die Minimierung der Schadensumme – vertritt. Mit einem eigenen, neutralen Gutachter sichern Sie Ihre Ansprüche vollumfänglich und auf Augenhöhe ab.
